Empfehlungsprogramm Photovoltaik 2024

Nachhaltige Energielösungen für Gewerbe und Industrie mit AkkuSmart

Gehen Sie bewusst mit uns den Weg in eine gemeinsame klimaneutrale Zukunft. Wenn Sie dabei ebenso begeistert wie wir die Energiewende voranbringen wollen, Sie von unserem Gesamtkonzept überzeugt sind und dieses Ihren Bekannten oder Geschäftspartnern empfehlen möchten, nutzen Sie unser Empfehlungsprogramm Photovoltaik 2024.

Damit erhalten Sie bei erfolgreich abgeschlossenen Empfehlung als Dankeschön von uns eine Prämie in Höhe von 10€/kWp* des empfohlenen Gesamtprojekt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Energieprojekt für die Empfehlung hat eine Größe von mindestens 30kWp oder
    200m² Gesamt-Photovoltaik-Fläche.
  • Die Empfehlung muss AkkuSmart vor der Erstellung des Angebotes vom Empfehlungs-nehmer mitgeteilt werden.

Unsere Vision ist und bleibt es, eine treibende Kraft für die Energiewende zu sein. Gemeinsam mit Ihnen kann es uns gelingen einen positiven Einfluss auf das Klima zu nehmen. Lassen Sie uns mit der Entscheidung für nachhaltige Energielösungen dazu beitragen, unsere Erde für uns und kommende Generationen lebenswert zu gestalten. Empfehlen Sie daher unser Gesamtkonzept für nachhaltige Energielösungen und profitieren sie dabei von unserer Prämie.

*Für Aufträge ab dem 01.01.2024. Eine Auszahlung erfolgt nach freigegebener Netzverträglichkeitsprüfung des Empfehlungsprojektes.
(Beispiel: Bei Vermittlung einer 100kWp-Anlage erhalten Sie eine Prämie von 1.000€ brutto.)

Teilnahmebedingungen auf einen Blick: AkkuSmart Energielösung GmbH empfehlen und Prämie sichern:

  • Empfehlen Sie uns Ihren Bekannten oder Geschäftspartnern und sichern Sie sich Ihre Prämie in Höhe von 10€/kWp des empfohlenen Gesamtobjekts.
  • Sie müssen kein Kunde:in bei Akkusmart sein um die Prämie zu erhalten
  • Ihr Bekannter/Geschäftspartner teilt uns Ihren Namen für die Empfehlung mit bevor er ein Angebot von uns erhält.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und es zu einem Neukundenvertrag kommt, schließen wir mit Ihnen einen Teilnehmervertrag ab.
  • Eine Auszahlung erfolgt nach freigegebener Netzverträglichkeitsprüfung des Empfehlungsprojektes.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Empfehlungsprogramm Photovoltaik 2024

Präambel

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AkkuSmart Energielösung GmbH,
Pommerndreieck 2a, 18516 Süderholz (im Folgenden „AkkuSmart” genannt) und dem Teilnehmer (im Folgenden auch „Werber” bzw. „Empfehlungsnehmer“ genannt) des „Empfehlungsprogramm Photovoltaik 2024“ (im Folgenden “Programm”).

2. Für Verträge zwischen dem Empfehlungsnehmer und der AkkuSmart, die erfolgreich zustande gekommen sind, wird dem Werber unter den in diesen AGB und in dem Empfehlungsflyer „Empfehlungsprogramm Photovoltaik 2024“ Ausgabe „asm010de0124“ beschriebenen Bedingungen ausgewiesene Prämie gewährt.

I. Vertragsparteien

1. Vertragsparteien eines Teilnehmervertrags sind ausschließlich AkkuSmart und der Werber.

2. Der Werber muss nicht Kunde von AkkuSmart sein. Er muss das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

3. Im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Empfehlungsnehmer und AkkuSmart kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Empfehlungsnehmer und AkkuSmart zustande.
Es gelten diesbezüglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AkkuSmart, welche dem Empfehlungsnehmer gesondert bekannt gegeben werden.

II. Zustandekommen des Vertrages zwischen den Parteien

Ein Teilnehmervertrag nach Maßgabe dieser AGB (im Folgenden “Teilnehmervertrag” genannt) zwischen dem Werber und AkkuSmart kommt in schriftlicher Form vor dem ersten Angebot von AkkuSmart an den Empfehlungsnehmer zustande.
Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt nach freigegebener Netzverträglichkeitsprüfung des Projektes des Empfehlungsnehmers.

III. Widerrufsbelehrung:

a) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Teilnehmervertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie AkkuSmart mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Teilnehmervertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

c) Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Teilnehmervertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

– An

AkkuSmart Energielösung GmbH, Pommerndreieck 2a, 18516 Süderholz, oder info@akkusmart.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Angemeldet am (*)/Anmeldebestätigung erhalten am (*):

– Name des/der Verbraucher(s):

– Anschrift des/der Verbraucher(s):

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

IV. Gegenstand des Vertragsverhältnisses

1. Dem Werber wird von AkkuSmart die Möglichkeit eingeräumt, über das „Empfehlungsprogramm Photovoltaik 2024“ als eigenverantwortlicher Werber
bzgl. der Produkte und Leistungen des Auftraggebers gegenüber dem Empfehlungsnehmer tätig zu werden.

2. Inhalt des Programms ist für den Werber die Einräumung der angegebenen Prämie für die erfolgreiche Empfehlung der auf der AkkuSmart-Site aufgeführten Produkte/Leistungen unter den in diesen AGB genannten und den auf der AkkuSmart-Site (www.akkusmart.de) beschriebenen Bedingungen.

3. AkkuSmart ist berechtigt, die Vertragsbedingungen und/oder die Prämie jederzeit zu ändern.

4. Durch Teilnehmervertrag wird der Werber nicht verpflichtet, für AkkuSmart oder den Auftraggeber tätig zu sein. Es steht dem Werber frei zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er als Werber tätig wird. Der Werber wird durch den Abschluss dieses Teilnehmervertrages weder Arbeitnehmer, noch Handelsvertreter, Beauftragter oder Erfüllungsgehilfe von AkkuSmart.

5. Die Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen AkkuSmart und dem Werber ergeben sich ausschließlich aus den Angaben des Empfehlungsflyers und aus diesen AGB.

V. Kundengewinnung durch den Werber

1. Der Werber wird nur persönlich als privater Werber auftreten. Die Einschaltung Dritter oder eine hauptberufliche, geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung des Programms ist dem Werber nicht gestattet.

2. Der Werber darf nicht gleichzeitig Empfehlungsnehmer bzw. der potentielle Kunde von AkkuSmart sein. Ein über eine solche Eigenempfehlung abgeschlossener Vertrag ist nicht prämienfähig.

3. Der Werber wird nur gegenüber potentiellen Kunden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Werber tätig werden.

4. Der Werber ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der AkkuSmart berechtigt. Er ist nicht befugt, für AkkuSmart Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

5. Der Werber ist verpflichtet, eine Empfehlung nur vorzunehmen, sofern ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfehlungsnehmers vorliegt.
Das Einverständnis des Empfehlungsnehmers muss sich insbesondere ausdrücklich beziehen auf den Erhalt der Empfehlung im Rahmen des Programms,

a) den Empfehlungsnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass AkkuSmart dem Werber im Falle der Gewinnung eines Kunden eine Prämie gewährt.

b) klar zum Ausdruck zu bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für die AkkuSmart tätig ist.

6. Der Werber ist bei allen Empfehlungen verpflichtet, sich so zu verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen, der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen der AkkuSmart beeinträchtigt werden könnte.

8. Im Übrigen ist der Werber verpflichtet, sich über alle geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Für die wertneutrale Erteilung der Empfehlung an den Empfehlungsnehmer ist allein der Werber aufgrund der persönlichen Weitergabe verantwortlich und nicht AkkuSmart.

VI. Prämierungspflicht der AkkuSmart

1. Art und Höhe der Prämie

a) Maßgeblich für die Höhe der Prämie ist der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden (Empfehlungsnehmer) und der AkkuSmart.

b) Die eine Prämie auslösenden Vertragsabschlüsse sind in diesen AGB und auf der jeweils aktuellen AkkuSmart-Site abschließend aufgeführt.

c) Der Werber erhält die gültige Prämie, wenn der von ihm geworbene Empfehlungsnehmer tatsächlich im eigenen Namen bei AkkuSmart bestellt hat.
Eine Beauftragung durch den Werber oder den Empfehlungsnehmer im Namen Dritter ist nicht prämienfähig.

d) Maßgebend ist zudem die zu folgenden Zeitpunkten geltende AkkuSmart-Site.

2. Prämienanspruch

a) Der Werber hat nach erfolgreicher Empfehlung einen Anspruch auf die Prämie gegenüber AkkuSmart.

b) Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

    • Es kommt ein Neukundenvertrag zwischen AkkuSmart und dem Empfehlungsnehmer zustande, welcher aus einer vom Empfehlungsnehmer ausgelösten Bestellung von Produkten/Leistungen der AkkuSmart resultiert.

 

    • Dieser muss Ursprung in einer vom Werber ausgesprochenen Empfehlung haben.
      Eine Bestellung durch den Werber im Namen des Empfehlungsnehmers ist nicht zulässig.

 

    • Alle sonstigen Bedingungen des Empfehlungsprogramms sind erfüllt.
    • Die Empfehlung ist unter Beachtung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten zustande gekommen.

 

    • Die Empfehlung muss AkkuSmart vor der Erstellung des Angebotes vom Empfehlungsnehmer mitgeteilt werden.

 

  • Eine Auszahlung erfolgt nach freigegebener Netzverträglichkeitsprüfung des Empfehlungsprojektes.

 

c) Ein Neukundenvertrag liegt vor, wenn ein Neukunde einen Vertrag mit AkkuSmart abschließt. Neukunden sind solche Kunden, die eine natürliche, volljährige Person und Erwerber von Vertragsprodukten ist, die nicht mit dem Werber identisch ist und in den zwölf (12) Monaten, die dem Abschluss des Neuvertrags vorausgehen, keine Geschäftsbeziehung mit AkkuSmart über die empfohlenen Vertragsprodukte hatte.

VII. Prämienausgabe

a. Die Prämienstatusmitteilung und die Auszahlung der Prämien erfolgt durch AkkuSmart.

b. Irrtümer und technische Fehler bleiben vorbehalten.

c. Ausgezahlte Prämien können storniert werden, wenn der Werber gegen diese AGB verstoßen hat, die Voraussetzungen für die Prämie nach diesen AGB entfallen sind, eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch seitens des Werbers vorliegt. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Werber unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Prämienvoraussetzungen, nicht gewährt werden würden. Wurde die Prämie bereits gewährt, ist diese an die AkkuSmart zurückzuerstatten.

d. Der Anspruch auf Ausschüttung unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren.

VIII. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://akkusmart.de/datenschutz/.

IX. Haftung und Freistellung

1. Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte die AkkuSmart von Dritten in Anspruch genommen werden, die Ansprüche geltend machen, die auf angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers beruhen, die eine Verletzung der Bestimmungen der Gesetze oder dieser AGB darstellen würden, wird der Teilnehmer AkkuSmart von diesen Ansprüchen freistellen, AkkuSmart bei der Rechtsverteidigung -zu der die AkkuSmart berechtigt, aber nicht verpflichtet ist- die notwendige Unterstützung bieten und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für die AkkuSmart übernehmen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die AkkuSmart den Teilnehmer über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Teilnehmer ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die AkkuSmart selbst ein Mitverschulden trifft.

2. AkkuSmart
a) Gerät die AkkuSmart durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug, ist die Leistung unmöglich geworden oder hat die AkkuSmart eine nichtwesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, haftet die AkkuSmart für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

b) Vorstehende Haftungsbegrenzung für die AkkuSmart gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

X. Kündigung, Übertragbarkeit

1. Dieses Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Der Teilnehmer hat das Recht, den Teilnehmervertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die AkkuSmart hat das Recht, den Teilnehmervertrag unter Einhaltung einer Frist von einer Woche zu kündigen. Eine Kündigung hat in Textform (z.B.: E-Mail) zu erfolgen.

3. Die AkkuSmart behält sich das Recht vor, das Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung durch AkkuSmart bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund, der die AkkuSmart zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere im Falle einer schuldhaften Verletzung des Teilnehmers gegen die ihm obliegenden Pflichten vor, wenn zusätzlich die übrigen Voraussetzungen von § 314 BGB erfüllt sind.

5. Zusätzlich zu einer Kündigung kann AkkuSmart nach billigem Ermessen den Teilnehmer von zukünftigen Empfehlungen im Rahmen des Programms oder ähnlicher Programme ausdrücklich ausschließen. AkkuSmart wird den Teilnehmer von solchen Programmen ausschließen, wenn er

– ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung Empfehlungen an Dritte versendet
– wiederholt und/oder in nachhaltiger Weise gegen seine Pflichten verstößt
– oder eine sonstige Pflichtverletzung begeht, welche eine zukünftige Kooperation für AkkuSmart unzumutbar erscheinen lässt.

6. Eine fristlose außerordentliche Kündigung des Teilnehmervertrags durch AkkuSmart ist insbesondere im Falle eines Missbrauchs durch den Teilnehmer zulässig. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Prämienvoraussetzungen, nicht gewährt werden würde. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Teilnehmer bereits ausgeschlossen wurde und sich unter Angabe abweichender Teilnehmerdaten zur Umgehung des Ausschlusses erneut anmeldet, obwohl dem Grunde nach Teilnehmeridentität besteht.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass bei begründetem Missbrauchsverdacht zur Aufklärung der Angelegenheit sämtliche seiner Teilnehmerdaten an den Auftraggeber weitergegeben werden dürfen.

Stellt sich der Verdacht als begründet heraus, behält sich die AkkuSmart eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit vor. AkkuSmart ist bei bestätigtem Missbrauch berechtigt, die entstehenden Kosten mit etwaigem Prämienguthaben des Teilnehmers zu verrechnen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch der AkkuSmart gegen den Teilnehmer bleibt unberührt.

7. Eine Übertragung der aus dem Vertragsverhältnis zwischen der AkkuSmart und dem Teilnehmer resultierenden Rechte und Pflichten an Dritte ist ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig. Macht AkkuSmart von dieser Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, kann der Teilnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Etwaige im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung entstandene Prämienansprüche werden erfüllt.

XI. Änderungsvorbehalte

1. AkkuSmart ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird AkkuSmart dem Teilnehmer in Textform bekannt geben. Gleichzeitig wird der Teilnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Teilnehmer dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung in Textform widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist in Textform zu kündigen.

2. Sofern sich die AGB-Änderung gem. vorstehender Ziff. 1 auf die versprochenen Leistungen des Vertragsverhältnisses bezieht, ist eine Änderung der AGB zulässig, wenn die Vereinbarung der Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von AkkuSmart für den Teilnehmer zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern sich AkkuSmart in diesen AGB die jederzeitige einseitige Änderung einer Leistung vorbehält.

XII. Geltendes Recht

Auf das Vertragsverhältnis und im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Zwingend anzuwendende Rechtsvorschriften der EU oder eines anderen Staates bleiben hiervon unberührt.

AkkuSmart Energielösung GmbH
Stand: 11.01.2024

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