Stand Juli 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AkkuSmart Energielösung GmbH
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
§2 Angebote
Die Angebote werden jeweils mit der Maßgabe erstellt, dass Ihr Hausanschluss mit einem geeigneten Zählerschrank entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers ausgestattet ist. Insbesondere bei alten Hausanschlüssen kann ein Zählerschrankwechsel erforderlich werden, wobei dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Durch den Anschluss der Anlage kann der Netzbetreiber verlangen einen Wechsel des Stromzählers durchzuführen. Die Arbeiten und Kosten hierfür sind nicht im Angebotsvorschlag enthalten und werden vom Netzbetreiber durchgeführt und dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
§3 Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Der Kunde hat Aufträge schriftlich auf dem Angebots-/ Auftragsformular von AkkuSmart Energielösung GmbH („Antrag“). AkkuSmart kann den Antrag des Kunden durch eine schriftliche Bestätigung annehmen („Auftragsbestätigung“). Es steht AkkuSmart frei, auch in anderer Form durch Kunden übermittelte Anträge durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen.
§4 Vertragsanpassungen und Vertragsrücktritt
Zur Überprüfung der Umsetzbarkeit des Vorhabens mit einer Solaranlage findet nach Vertragsschluss in der Regel eine Vor-Ort-Begehung durch unsere Fachinstallateure statt. Für den Fall, dass hierbei Abweichungen von den zuvor gemachten Angaben erkennbar werden, die eine Planungsänderung für die Anlage bzw. das Vorhaben erfordern, behält sich AkkuSmart das Recht vor, die versprochene Leistung gemäß des Angebotsvorschlags unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen entsprechend zu ändern. Dabei wird die Zumutbarkeit für den anderen Vertragsteil berücksichtigt. Sollte dabei auch eine Anpassung der Gegenleistung des Kunden notwendig werden, so sind solche Anpassungen, die zu Gunsten des Kunden wirken (günstigerer Preis) vom einseitigen Änderungsvorbehalt von AkkuSmart erfasst. Sollte eine Preiserhöhung notwendig werden, ist eine gemeinsame Vertragsanpassung zwischen dem Kunden und AkkuSmart vorzunehmen.
Für den Fall, dass die Vor-Ort-Begehung ergibt, dass das Vorhaben auch unter Anpassung des Vertrages nicht möglich ist oder eine nötige Anpassung nicht stattfindet, liegen die Bedingungen des Vertrages nicht vor und dieser ist rückabzuwickeln. Hierfür steht dem Kunden bzw. AkkuSmart ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu.
AkkuSmart behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten solche mit gleicher Qualität und Ausstattung zu liefern.
§5 Preise & Zahlungsbedingungen
Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beauftragung und nach Bonitätsprüfung ist eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages fällig. Weitere 30% sind vor der Montage, und 50% nach Inbetriebnahme zu zahlen. AkkuSmart übermittelt dem Kunden die Rechnung für die gelieferte und montierte Photovoltaikanlage im Anschluss an dessen Abnahme durch den Kunden. Das Zahlungsziel -nach Abnahme und Erhalt der Rechnung durch den Kunden – beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die AkkuSmart Energielösung GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Tritt während einer mehr als viermonatigen Lieferfrist eine Änderung der Preisgrundlage ein (Verteuerung der Rohstoffe, Veränderung der Lohn- und Gehaltstarife) behält sich der Lieferer eine entsprechende Preisanpassung vor.
§6 Lieferung und Lieferzeiten
Die Lieferung der Waren gemäß dem Vorhaben erfolgt über einen externen Dienstleister bis zur Bordsteinkante des Kunden. Das Versandrisiko tragen wir, wenn der Kunde Verbraucher ist. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Versanddienstleister Zugang zu dem Lieferort hat. AkkuSmart behält sich vor, gescheiterte Anfahrten durch Verschulden des Kunden diesem in Rechnung zu stellen.
Genannte Liefertermine sind nicht verbindlich. Liefergebiet für die Produkte, Lieferungen und Leistungen von AkkuSmart ist Deutschland. AkkuSmart wird die Photovoltaikanlage zum Liefertermin dem Kunden liefern und die Montage beim Kunden vornehmen. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die AkkuSmart die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, extreme Wetterbedingungen wie Schnee und deren Folgen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von AkkuSmart oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten – hat AkkuSmart auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen AkkuSmart, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
§7 Voraussetzungen und Einschränkungen für Montagen von Photovoltaikanlagen
AkkuSmart kann nicht in jedem Einzelfall die Prüfung übernehmen, ob die Montage und der Betrieb der Photovoltaikablage auf dem des Kunden grundlegende öffentlich-rechtliche, das heißt baurechtliche oder denkmalschutzrechtliche Bestimmungen oder verdeckte bauseitige Einschränkungen infolge der Gebäude- oder Dachstatik oder verbauter Materialien (Asbest) entgegenstehen. Die Klärung jeglicher Einschränkungen obliegt dem Kunden.
Stellt AkkuSmart im Rahmen eines Vor-Ort-Termins fest, dass Anhaltspunkte für Einschränkungen bestehen, so wird der Kunde darauf unverzüglich hingewiesen. AkkuSmart ist berechtigt von einer Erstellung eines Angebotes zurückzutreten.
§8 Montage
Hierbei bedient sich AkkuSmart entsprechend qualifizierter Montagedienstleister, wobei AkkuSmart vollumfänglich für die vertragsgemäße Erbringung der Montageleistungen durch die Dienstleister verantwortlich bleibt. Im Hinblick auf die Montage empfiehlt AkkuSmart dem Kunden, ca. zehn Ersatzdachziegel bereit- und vorzuhalten, falls es im Rahmen der Montage wider Erwarten zur Beschädigung von Dachziegeln kommen sollte. Der Kunde stellt Strom, Wasser, Lagermöglichkeiten und Anschlüsse, die für die Installation, Wartung oder die Mängelbehebung benötigt werden, kostenlos zur Verfügung, soweit dies vertraglich nicht abweichend geregelt ist.
Der Zählertausch und die finale Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erfolgt durch den lokalen Netzbetreiber, sodass wir auf die Terminierung keinen Einfluss nehmen können.
§9 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Anlage tragen kann und er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Installation einer solchen Anlage mittels Auftrags eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft. AkkuSmart wird den Kunden hierbei bestmöglich unterstützen und die für die Prüfung erforderlichen Daten zu den Anlagenteilen zur Verfügung stellen. Sollte sich aus dem Nachweis der Statik ergeben, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht möglich ist, haben beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Funktionstüchtigkeit einer ggf. bauseits vorhandenen Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik wird vorausgesetzt. Weiterhin muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer Haupterdungsschiene vorhanden sein. Dies gilt jeweils nicht, soweit AkkuSmart und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Einrichtung der Solaranlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit AkkuSmart und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Der Kunde stellt sicher, dass die Installateure und Monteure unbeschränkten Zugang zu den erforderlichen Installationsorten haben. Der Kunde beseitigt vor Beginn aller Arbeiten mögliche Hindernisse und räumt den Installateuren/Monteuren ausreichend Platz für die Aufstellung eines Gerüstes und die Durchführung Ihrer Arbeiten ein.
§10 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung für die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen beschränken sich zunächst auf das Recht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies ist erst bei dem 2. Fehlversuch möglich. Bei Fehlbedienung und unsachgemäßem Gebrauch der Ware trägt der Kunde die Kosten der Nachbesserung bzw. der Reparatur. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung des Kaufgegenstands. Daneben bestehen ggf. Garantieansprüche gegen den Hersteller des Liefergegenstands, sofern dieser für sein Produkt Garantieversprechen abgibt. Der Umfang richtet sich nach dem Inhalt des vom Hersteller gegebenen Garantieversprechens. Insoweit weisen wir darauf hin, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers je nach Land der Auslieferung an den Verbraucher gegenüber den im Inhalt geltenden Garantiebestimmungen abweichen können.
§11 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres an den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen.
§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart. Die AkkuSmart Energielösung GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam. Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt deutsches Recht als vereinbart, unter Ausschluss des deutschen internationalen Kaufrechts.
§13 Annahmeverweigerung durch den Käufer
Verweigert der Kunde die Annahme, und tritt vom Kaufvertrag zurück, so hat er die entstandenen Abwicklungskosten zu tragen. Wir schließen das UN Kaufrecht aus,
es gilt deutsches Recht.