In Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben treten zu bestimmten Stoßzeiten oft erhöhte Energiebedarfe auf – etwa beim gleichzeitigen Hochfahren mehrerer Produktionsanlagen (Industrie), dem gleichzeitigen Betrieb von Kühl- und Beleuchtungssystemen während Kundenhochbetrieb (Gewerbe) oder beim Start energieintensiver Maschinen wie Melkroboter oder Trocknungsanlagen (Landwirtschaft).
Diese kurzfristigen Verbrauchsspitzen – auch „Lastspitzen“ oder „Peaks“ genannt – wirken sich direkt auf Ihre Stromrechnung aus: Der Netzbetreiber muss in diesen Momenten zusätzliche Leistung bereitstellen und berechnet dafür einen Leistungspreis. Schon eine einzige, kurze Lastspitze kann die Stromkosten für den gesamten Abrechnungszeitraum deutlich erhöhen.
Gut zu wissen:
Ab einem bestimmten Jahresverbrauch – in der Praxis meist ab etwa 100.000 kWh – berechnet der Energieversorger zusätzlich zum Arbeitspreis auch einen Leistungspreis. Dieser richtet sich nach der höchsten Strommenge, die innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls im Abrechnungsjahr gemessen wird. Wird dieser Wert auch nur einmal überschritten, erhöht sich der Leistungspreis für das gesamte Jahr.